sel. hatte die restlichen 1‘000 VW-Aktien interessewahrend verkauft, als der Aktienkurs am 28. Oktober 2008 ein Allzeithoch erreichte. Im Rahmen der schadenersatzrechtlichen Betrachtung muss hypothetisch davon ausgegangen werden, dass am 28. Oktober 2008 der gesamte Aktienbestand von 4‘010 Aktien veräussert worden wäre (vgl. E. 2.3.1, 2.3.4, 2.3.5, 2.4.1 -2.4.4, 2.4.6, 2.5). Urteil des Obergerichts, 1. Abteilung, 05.02.2019, O1Z 18 3