Seite 6/12 Gerichtsentscheid AR GVP 31/2019, Nr. 3756 scheint ein Übergang zu einem vollen Erwerb oft noch möglich, für die es aber doch keine festen Regeln gibt (dieselben, a.a.O., N. 3 zu Art. 125 ZGB). Vorliegend geht es folglich um sogenannten Aufstockungsunterhalt.