- Das Bundesgericht bestätigte mit Urteil vom 7. September 2011 den Entscheid der Vorinstanz, wonach eine 52jährige Frau mit gesundheitlichen Problemen das aktuelle Pensum von 70% nicht erhöhen müsse (5A_340/2011 E. 5.3 ff.) - Im Fall einer kinderlosen Ehe, in der die im Scheidungszeitpunkt 51jährige Frau immer wieder gearbeitet hatte, kam das Bundesgericht mit Urteil vom 15. Juli 2004 zum Schluss, dass eine Erwerbstätigkeit zumutbar sei (5C.90/2004 E. 4.2.2).