Die Berufungsbeklagte hat vor Obergericht neu ein weiteres ärztliches Zeugnis von Dr. med. L. vom 23. Februar 2018 eingereicht, welches Auskunft über die aktuelle und bereinigte Diagnoseliste gibt. Die Diagnose lautet: chronische Beinschmerzen und –schwellungen. Im Sinne eines Anhaltspunktes werden nachfolgend in Kurzform einige Fälle aus der Rechtsprechung aufgeführt: