O., Rz. 10.83). Zu beachten sind schliesslich Ausbildung und die Erwerbsaussichten sowie der mutmassliche Aufwand für die berufliche Eingliederung (dieselben, a.a.O., Rz. 10.83). Seite 5/12 Gerichtsentscheid AR GVP 31/2019, Nr. 3756