Die Berufungsbeklagte lässt vor Kantonsgericht vorbringen, sie habe ursprünglich eine Bank-Bürolehre gemacht. Danach sei sie in diversen Versicherungen im kaufmännischen Bereich tätig gewesen. Danach habe sie in einem Kiosk, in einer Badi und in einer Garage gearbeitet. Bei der E.-Garage in F. habe sie im Jahr 2003 aufhören müssen, weil sie einen Bandscheibenvorfall gehabt habe. Das Pensum dort habe etwa 70 bis 80% betragen. Computerkenntnisse habe sie keine, weshalb es mit einer Stelle im Büro schwierig werden dürfte.