5A_215/2018 vom 1. November 2018 E. 3.1). Von einer lebensprägenden Ehe ist namentlich in folgender Sachlage auszugehen: Die gelebte eheliche Rollenteilung (Hausgattenehe, Zuverdienerehe) hat unwiderbringlich eine (evtl. nur teilweise) Aufgabe der wirtschaftlichen Selbständigkeit bewirkt (HAUSHEER/ GEISER/AEBI- MÜLLER, Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, 6. Aufl. 2018, Rz. 10.70).