Aus den Erwägungen: 2.1 Tatvorwurf In der Anklageschrift vom 9. Juni 2020 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 17. Mai 2015, 11:56 Uhr, das Motorrad mit dem Kontrollschild ZH XXXX mit einer rechtlich relevanten Geschwindigkeit von 134 km/h auf der Schwägalpstrasse in Urnäsch, Bereich Chräzeren, in Richtung Schwägalp gelenkt und damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h überschritten zu haben. Auch wenn der Beschuldigte nicht unmittelbar im Anschluss an die Geschwindigkeitskontrolle habe angehalten werden können, sei aufgrund der Umstände erstellt, dass er das Motorrad zum Tatzeitpunkt gelenkt habe.