Dass bezüglich Terminanfragen gelegentlich nachgefragt werden muss und gewisse Vorschläge abgelehnt werden, gehört - sofern solche Vorfälle bei der gleichen Streitsache nicht wiederholt vorkommen - zum normalen Verfahrensgang und ist nicht zu beanstanden. Die massive Verzögerung ist somit während der Untersuchung eingetreten und allein von der Staatsanwaltschaft zu verantworten. Seite 3/4 Gerichtsentscheid AR GVP 33/2021 Nr. 3824