1.5.5 Oben wurde dargelegt, dass von der angeblichen Tatzeit (17. Mai 2015) bis zur Anklageerhebung (12. Juni 2020) gut fünf Jahre vergangen sind. Von der letzten Verfahrenshandlung der Staatsanwaltschaft am 25. August 2016 (Rückgabe des Mobiltelefons nach Abschluss des Entsiegelungsverfahrens) bis zur Überweisung des Strafbefehls ans Gericht verstrichen 3 Jahre und 10 Monate, in denen die Staatsanwaltschaft untätig geblieben ist. Mittlerweile dauert das Verfahren beinahe sechs Jahre und von der Verjährungsfrist betreffend die grobe Verkehrsregelverletzung, welche mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu ahnden ist (Art. 90 Abs. 2 SVG) und zehn Jahre beträgt (Art.