Das Bundesgericht hat in einem Entscheid betreffend qualifizierte Geldwäscherei festgehalten, dass die Dauer eines komplexen Straf verfahrens von 13 Jahren zu lang sei. Die von der Vorinstanz vorgenommene Reduktion der Einsatzstrafe um 70 % erachtete das Bundesgericht als angemessen (Urteil des Bundesgerichts 6B_676/2011 vom 7. Februar 2012 E. 4.4.2; 4.5.2). In einem anderen Entscheid hielt das Bundesgericht die von der Vorinstanz ausgesprochene Reduktion von 50 % und eine weitere Reduktion von 15 Tagessätzen für angemessen, weil sich das Verfahren der absoluten Verjährungsfrist genähert habe.