qualität des Beschuldigten nicht stark unter dem hängigen Verfahren gelitten habe (Urteil des Bundesgerichts 6B_348/2013 vom 12. Juli 2013 E. 2.2). In einem weiteren Entscheid, stellte das Bundesgericht fest, dass eine Verfahrensdauer von vier Jahren bis zum Urteil der zweiten Instanz wegen einer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (Streifkollision beim Parkieren und Verlassen der Unfallstelle ohne Benachrichtigung der Polizei) zu lange sei. Aufgrund der fehlenden Komplexität in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und des Geständnisses sei eine solch lange V erfahrensdauer weder nachvollziehbar noch zumutbar.