Bezüglich der zwei Boni „API Barauszahlung“ von CHF 45‘000.00 und CHF 80‘000.00 erklärte der Berufungskläger an Schranken, CHF 80‘000.00 seien für 2016 und CHF 45‘000.00 für 2017 gewesen. Es werde in diesem Monat bekannt werden, wie hoch der Bonus für 2018 sein werde. Es werde wieder ein tiefer Bonus sein, in einem ähnlichen Bereich wie die CHF 45‘000.00. Am Vermögen habe sich nicht gross etwas verändert. Der Jahres-Bruttolohn gemäss Lohnausweis 2017 von CHF 191‘234.00 sei seit Jahren gleichbleibend. Betreffend jährliche Erträge aus Wertschriften und Guthaben bleibe es bei ca. CHF 5‘000.00 wie im Jahr 2017. Auch die Einkünfte aus Beteiligung würden tendenziell gleich bleiben.