Der Berufungskläger habe im Jahr 2018 ein durchschnittliches monatliches Einkommen von CHF 17‘706.25 erzielt. Da er über ein hohes Einkommen verfüge, sei zwingend ein Pauschalabzug von 30 % vom Nettoeinkommen für Steuern und Krankenkasse zu gewähren. Die korrekte Berechnung ergebe einen Tagessatz von gerundet CHF 190.00. Die Tagessatzhöhe sei zu hoch angesetzt. Seite 4/7 Gerichtsentscheid AR GVP 31/2019, Nr. 3761