Die Strafmassempfehlungen SVG der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) sehen für ein Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ausserorts um 50-59 km/h eine Sanktion ab 120 Tagessätzen vor ( unter „Strafmassempfehlungen SVG FUD FIAZ“). Die Empfehlungen der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) lauten für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 56 km/h ebenfalls auf eine Geldstrafe ab 120 Tagessätze ().