Beim Privatkläger C. handelt es sich um den Nachbarn des Beschuldigten A.. Letzterer hegte gegenüber seinem Nachbarn unter anderem den Verdacht, dass dieser seinen Kühen ein Gift spritze und sie krank mache, weshalb der Beschuldigte ihm einen Denkzettel verpassen wollte. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich über die Vermittlung von D. und E. mit F. in Kontakt gesetzt zu haben und diesen sowie die beiden weiteren Haupttäter G. und H. durch Leistung einer Geldzahlung von insgesamt Fr. 17'500.00 (davon Fr. 5'000.00 als Anzahlung, den Restbetrag nach Tatausführung) angeheuert zu haben, dem Privatkläger in dessen Stall aufzulauern und ihn zusammenzuschlagen.