noch in einer früheren Phase des Prozesses entscheiden kann. Im vorliegenden Fall ist dies anders. Der erstinstanzliche Richter wartet bereits fast ein Jahr (!) darauf, dass ihm der Beschwerdeführer die am 6. Oktober 2021 angeforderten Formulare "Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege" und "Erklärung über die finanziellen Verhältnisse" ausgefüllt und mit den notwendigen Belegen versehen retourniert. Auf der anderen Seite steht als nächster Schritt des Hauptverfahrens die Hauptverhandlung bevor. In dieser Situation hat der Beschwerdeführer einen Anspruch darauf, dass die Koordination der beiden Verfahren in einem formellen Rahmen erfolgt.