In der Praxis ist es tatsächlich üblich, die beiden Verfahren parallel zu führen, ohne dass formell eine Sistierung des Hauptverfahrens erfolgt. Dieses Vorgehen ist deshalb möglich, weil die für den Entscheid über die unentgeltliche Rechtspflege notwendigen Unterlagen in der grossen Mehrheit der Fälle innert kurzer Zeit beim Gericht eintreffen und dieses dann Seite 1/2 Gerichtsentscheid AR GVP 34/2022 Nr. 3840