Das Ergebnis meines Gesprächs bei der Beratung hat zusammengefasst ergeben, dass dann das deutsche Insolvenzverfahren mit der Offenlegung meiner Einkünfte und meines Vermögens (Die Zahlen kennen Sie ja. Bitte beachten Sie den beigefügten neu berechneten Rentenbescheid v. 23.11.2021 über den korrigierten Betrag NEU: chf 1.031.-) eingeleitet wird. Ein pfändbarer Betrag ist auf Grund der geltenden Pfändungsgrenzen auch in D nicht zu erwarten und nach 3 Jahren erfolgt eine gerichtlich verfügte Restschuldbefreiung gem. geltendem EU und deutschem Recht."