Indizien sind dabei äussere Umstände, deren Vorhandensein nicht zum Schluss zwingt, dass die fragliche innere Tatsache gegeben ist, aber immerhin für deren Vorliegen sprechen. Hilfstatsachen sind Umstände, deren Vorliegen das Zeugnis der Person, bei der sich die innere Tatsache verwirklichte, oder bestimmte Indizien stützt.