AR GVP 33/2021 Nr. 3816 Begleitete Kontakte (Art. 274 und 298 ZGB). Das Wesen bzw. das Ziel begleiteter Kontakte liegt nicht darin, den Widerstand des Kindes und/oder der Kindsmutter gegenüber angeordneten Kontakten zu überwinden. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 21.06.2021, ERZ 21 18 Aus den Erwägungen: 2.4 In seinem Rechtsbegehren 3 verlangt der Gesuchsteller als Eventualantrag die Einrichtung eines begleiteten Besuchsrechts. Dieses soll seiner Meinung nach gewährleisten, dass er mindestens zwei volle Tage pro Monat mit A. verbringen kann.