Die Anwaltsverbände Appenzell und St. Gallen sind vom Obergericht Appenzell Ausserrhoden bereits mit Schreiben vom 21. Oktober 2016 über die beabsichtigte Verwendung dieser Tabellen informiert worden. Beim Kantonsgericht haben sie sich in den vergangenen 4 ½ Jahren bewährt. In diese Tabellen wurde zwischenzeitlich die Steuerberechnung für den Kanton Appenzell Ausserrhoden integriert. Auf die detaillierten Berechnungstabellen, die diesem Entscheid beigelegt sind und einen integrierenden Teil bilden, sei vorerst verwiesen (beigelegt wurden jeweils – ausser bei den Tabellen B2, B3, C2 und C3 – auch die Blätter "Steuerangaben" und "Steuerberechnung"). […]