AR GVP 33/2021 Nr. 3817 Familienrechtliches Existenzminimum (Art. 276 und 285 ZGB). Zum familienrechtlichen Existenzminimum gehören unter anderem die Steuern, wobei für die Kinder ein separater Steueranteil auszuscheiden ist. Berechnungsmethode. Unterhaltsberechnung mittels Verwendung der Tabellen von Bähler/Spycher. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 20.09.2021, ERZ 20 31