Mit Blick auf das Alter der Kinder (5;10 und 7;10 Jahre) spielt der Aspekt der Peergroup noch keine grosse Rolle. Gleiches gilt für Vereinsaktivitäten. C. besucht in A. eine Regelklasse in der öffentlichen Schule, D. den Kindergarten. Es wurde nicht geltend gemacht und nachgewiesen, dass die Schule in A. gegenüber jener in B. einen gewichtigen Nachteil aufweisen würde oder in B. ein Angebot bestünde, das in A. nicht abgedeckt wird. Von keiner Seite wurde geltend gemacht, die Wohnungen der Eltern seien nicht kindgerecht. Zugunsten von A. spricht der Umstand, dass die Grosseltern väterlicherseits in diesem Ort wohnen.