Das Kantonsgericht Basel-Landschaft beruft sich auf die Reversibilität eines solchen Entscheids und verneint die Berufungsfähigkeit (Urteil 400 14 232 vom 29. Oktober 2014, in: CAN 2015 S. 101 ff und ZZZ 2014/2015 S. 205). Ob ein Entscheid reversibel ist oder nicht, ist im Gesetz nicht als Kriterium für die Zulässigkeit der Berufung enthalten.