welche darüber Auskunft gibt, ob beide Eltern erfolgreich kontaktiert werden konnten, welche Vermittlungsbemühungen stattgefunden haben und wann/mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen worden sind. Die KESB Basel-Stadt beispielsweise stellt den Eltern nach erfolglosem Einigungsversuch eine Bestätigung aus, welche der Klage beigelegt werden kann. Der Nachweis muss aber auch in anderer Form möglich sein, beispielsweise durch Einreichung von Korrespondenz, E-Mails etc.