3.3 Die Vorinstanz hat geprüft, ob es sich beim vorliegenden Kaufvertrag um einen Konsumkreditvertrag handle, der mangels Einhaltung der formellen Anforderungen nichtig sei. Sie hat festgestellt, in den zwölf monatlichen Raten à Fr. 275.-- sei kein Zins und keine Gebühr enthalten. Nach Art. 7 Abs. 1 lit. c des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG, SR 221.214.1) sei deshalb das KKG nicht anwendbar.