AR GVP 31/2019, Nr. 3765 Prozessvoraussetzung; Vertretung; Konsultation des Handelsregisters von Amtes wegen (Art. 54 ZGB; Art. 718 i.V.m. Art. 718a Abs. 1 OR; Art. 55 und 59 f. ZPO). Bei der Prüfung, ob die für eine Körperschaft handelnden Personen im Handelsregister eingetragen sind und ob sie alleine handeln dürfen bzw. ob die notwendigen kollektivzeichnungsberechtigten Personen mitwirken, darf das Gericht das Handelsregister von sich aus konsultieren. Konsumkreditgesetz; Verzugszinsen (Art. 7 Abs. 1 lit. c und 34 Abs. 2 lit. a KKG, SR 221.214.1; Art. 104 OR). Der Verzugszins gehört nicht zu den Kosten, die bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses zu berücksichtigen sind.