Weiter muss angenommen werden, dass aufgrund persönlicher Einschränkungen die beruflichen Perspektiven nicht gut sind, ansonsten A. nicht auf dem zweiten Arbeitsmarkt tätig wäre. Vermögen ist angesichts der gewährten Sozialhilfe offenbar nicht vorhanden. Die Steuern 2020 wurden erlassen. Über den Umfang der gewährten Sozialhilfe ist nichts bekannt. Jedoch beruht der Grundbedarf bei der Sozialhilfe gemäss SKOS-Richtlinien auf einem deutlich tieferen Betrag als jenem, welche die Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums vorsehen und reicht insofern nur knapp aus, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern.