5.3 Das der Beschwerdeführerin zugegangene Absageschreiben enthält lediglich eine Übersicht der von den drei Anbietern in den Zuschlagskriterien erreichten Noten bzw. (nach Gewichtung) Punkten und die Gesamtpunktzahlen (Verfahren ERV 21 54 act. 8/22). Nach der Mitteilung des Zuschlags wurden der Beschwerdeführerin auf ihr Begehren hin innert laufender Beschwerdefrist die Tabellen mit Bewertung der einzelnen Unterkriterien und der daraus resultierenden Punkte in den Zuschlagskriterien zugestellt (Verfahren ERV 21 54 act. 8/25). Im Rahmen der Beschwerdeantwort erfolgte keine weitere Begründung in der Sache.