Die Vorinstanz liess ausführen, sie habe sich mit den Offerten der Anbieter im Detail auseinandergesetzt und fundierte Entscheidungen getroffen. Es sei in allen Punkten eine systematische und sachlich nachvollziehbare Auswertung vorgenommen worden. Die Zuschlagskriterien seien anhand diverser Teilaspekte transparent und nachvollziehbar mit verschiedenen Noten (++ bis --) bewertet worden. Gestützt auf die Bewertungen der Teilaspekte für ein Kriterium sei sodann eine Punktzahl vergeben worden.