Was das Unterkriterium "Dossier/Aufmachung" unter dem Zuschlagskriterium "Referenzen" anbelangt, ist der Sachzusammenhang zu bejahen. Bei Referenzen geht es nicht nur um die von Drittpersonen abgegebenen Beurteilungen, sondern ganz generell um Unterlagen zum Nachweis der Eignung oder Qualität eines Anbieters (vgl. BGE 139 II 489 E. 3.2). Dazu kann auch das von einem Anbieter eingereichte Dossier gezählt werden.