Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich VB.2010.00568 vom 12. Januar 2011 E. 4.1, mit Hinweisen). Gleiches gilt dann, wenn die Behörde für die zu vergebende Arbeit bereits im Zeitpunkt der Ausschreibung Unterkriterien konkret formuliert und ein Schema mit festen prozentualen Gewichtungen festgelegt hat, das sie für die Bewertungen der Offerten auch anzuwenden gedenkt (Urteil des Bundesgerichts 2P.111/2003 vom 21. Januar 2004 E. 2.1.1).