AR GVP 34/2022 Nr. 3830 Submissionsrecht. Zuschlagskriterien und Begründung des Zuschlagsentscheids. Anforderungen an Unterkriterien. Nicht voraussehbare Aspekte eines Zuschlagskriteriums müssen im Voraus angegeben werden, wenn sie bei der Bewertung eine Rolle spielen (E.4). Der Zuschlagsentscheid bedarf einer kurzen Begründung. Die Vergabebehörde hat Gelegenheit, ihre Verfügung mit der Beschwerdeantwort zu begründen. Im vorliegenden Fall hat diese ihre Bewertungen nicht fristgerecht begründet und damit das rechtliche Gehör verletzt (E. 5). Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 10.01.2022, ERV 21 52