Die Zahl der Stellplätze hat einen entscheidenden Einfluss auf die Kubatur des Bauprojektes, weil die Zahl der Stellplätze im Wesentlichen die Grundfläche bestimmt. Das Gebäude über 9 Stellplätzen ist anders zu konzipieren als dasjenige über 12 Stellplätzen. Selbst wenn es zulässig gewesen wäre, hätte die Vorinstanz nicht durch einfache Streichungen aus dem Projekt der Gesuchstellerin ein mit den anderen Bewerbern vergleichbares Projekt erarbeiten können. Es wäre ja nicht darum gegangen, etwa ein zweites Lavabo mit genau definiertem Preis zu streichen, sondern ein in den Grundmassen anderes Bauprojekt zu entwickeln.