Für einen fairen Kostenvergleich hätte die Vorinstanz die Mehrkosten für die Erweiterung der Stellplätze erfragen müssen, insbesondere, nachdem sie anlässlich der Zwischenbesprechung vom 17. November 2020 Kenntnis vom Lösungsvorschlag der Gesuchstellerin genommen habe. Die Vorinstanz macht geltend, anlässlich der Zwischenbesprechung vom 16. November 2020 sei nicht über die Kosten gesprochen worden. Die Mitglieder des Beurteilungsgremiums hätten in jenem Zeitpunkt keine Kenntnis gehabt von den Auswirkungen des Konzepts der Gesuchstellerin auf die Kosten.