AR GVP 33/2021 Nr. 3803 Submissionsrecht. Grundsatz der Unveränderlichkeit der Angebote. Es steht nicht im Belieben der Vergabebehörde, mit Blick auf die Bewertung Änderung an den Angeboten vorzunehmen. Verfügung des Einzelrichters des Obergerichts, 07.07.2021, ERV 21 30