Die Gesellschaft kann gar Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und veräussern. Auf der Homepage der Appenzeller Bahnen AG ist zudem zu lesen, dass zu ihrem Aktionariat auch Private gehören, weshalb eine Zuordnung zu den öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten im Kanton klar ausscheidet (vgl. auch PATRICK FREUDIGER, Anstalt oder Aktiengesellschaft, 2016, S. 167 f.). Die Appenzeller Bahnen AG fällt - anders als z.B. Flurgenossenschaften (Urteil des Obergerichts II O6 5 vom 24. Januar 2007 E. 7) oder die Assekuranz