AR GVP 32/2020 Nr. 3780 Verwaltungsverfahren. Feststellungsbegehren, dass die Aufrechterhaltung und die Verlängerung der Ausschaffungshaft nicht rechtmässig sei. Im vorliegenden Fall ist kein Interesse des Gesuchstellers an einer Feststellung von öffentlich-rechtlichen Rechten erkennbar, welches über die beantragte Entlassung aus der Ausschaffungshaft hinausgeht. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 24.08.2020, ERV 20 50