Gemäss dem Programm des Projektwettbewerbs zur „X Y“, welches in verbindlicher Weise die Anforderungen für das Präqualifikationsverfahren vorgibt, ist der Beizug einer Fachperson für die Verkehrsplanung zwingend (act. 2, S. 7, Ziffer 2.4 Absatz 2). Der Gesuchsteller hat diese Vorschrift erfüllt; das geforderte Verkehrsplanungsbüro wurde vom Gesuchsteller im Bewerbungsformular angegeben (act. 6/14, S. 5). Es trifft zu, dass der vom Gesuchsteller beigezogene Verkehrsplaner das Bewerbungsformular nicht unterzeichnet hat. Zu prüfen ist, ob dies einen Ausschluss rechtfertigt.