Fraglich ist, ob ein Ausschluss nur dann ausgesprochen werden darf, wenn eine Unterschrift auch innert einer Nachfrist nicht geleistet wird, oder ob ein Direktausschluss, d.h. ohne Einladung zur Nachbesserung, zulässig ist. Für ersteres tritt MARTIN BEYE- LER (Vergaberechtliche Entscheide 2016/2017, 2018, Rz. 226) ein. Nach einer anderen Meinung kann eine fehlende Unterzeichnung des Angebots nach Ablauf der Eingabefrist nicht mehr nachgebracht werden (GAL- LI/MOSER/LANG/STEINER, Praxis des öffentlichen Beschaffungsrechts, 3. Aufl. 2013., Rz. 482).