Weitere Unterschriften seien gemäss Programm und Formular nicht notwendig gewesen (act. 1, S. 2). Auf Seite 9 (recte: 11) des Bewerbungsformulars sei von der „Selbstdeklaration des Planungsteams“ und von den „Verantwortlichen des Planungsteams“ die Rede. Nur von diesen werde eine Bestätigung verlangt, dass die entsprechenden Vorgaben erfüllt seien. Indem einzig das federführende Büro F. Architekten GmbH auf Seite 1 des Formulars eine solche Bestätigung abgegeben habe, entspreche der Gesuchsteller den Signaturanforderungen. Ein Ausschluss mangels Unterschrift des Verkehrsplaners sei darüber hinaus überspitzt formalistisch.