Ob eine solch reelle Chance besteht, ist aufgrund der gestellten Anträge und Parteivorbringen zu prüfen. Dies gilt auch bei Beschwerden gegen Präqualifikationsentscheide (Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich VB.2016.00761 vom 4. Januar 2017 E. 1.3).