AR GVP 31/2019, Nr. 3751 Submissionsrecht. Beschwerdelegitimation. Auch bei Beschwerden gegen Präqualifikationsentscheide sind nicht berücksichtigte Anbietende zur Beschwerde legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung realistische Chancen haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen, oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens führt (E. 1.3). Im vorliegenden Fall ist ein Ausschluss wegen der fehlenden Unterschrift eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft nicht gerechtfertigt (E. 2.2). Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 17.10.2019, ERV 19 56