AR GVP 32/2020 Nr. 3771 Verwaltungsverfahren. Beschwerdebefugnis im öffentlichen Beschaffungsrecht. Ein Teilnehmer an einem Projektwettbewerb ist nicht zur Beschwerde legitimiert, wenn er auf eine weitere Teilnahme am Wettbewerb verzichtet hat. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 07.01.2020, ERV 19 54