2.6 Der vom Beschwerdeführer am 7. Dezember 2018 ausgefüllte Fragebogen betreffend Erlassgesuch und die diesem Fragebogen beigefügten Belege (act. 4.15) weisen eine Hypothekarbelastung in Höhe von Fr. 240‘000.-- per 20. Juni 2014 sowie ein gegenüber der Bank R. geschuldeter Kredit im Umfang von Seite 1/2 Gerichtsentscheid AR GVP 31/2019, Nr. 3748