Urteil des Bundesgerichts 5A_652/2016 vom 15. Dezember 2016 E. 3.4). Das Bundesgericht hat zudem ausdrücklich anerkannt, dass die Gefahr für Dritte bei der Frage der Geeignetheit der Einrichtung berücksichtigt werden kann (Urteil 5A_500/2014 vom 8. Juli 2014 E. 4.3.1). Werden sämtliche für die Beurteilung massgebenden Umstände in Betracht gezogen, bildet das PZA im Moment die für die Betreuung von S. die geeignete Einrichtung. Demgemäss ist der angefochtene Entscheid der KESB vom 8. März 2019 in Abweisung der Beschwerde zu bestätigen. Seite 4/4