661 und 666). Die angedachten Eckwerte bewegen sich in einem völlig einmaligen Bereich, der die Beschaffung der notwendigen Ressourcen als sehr schwierig erscheinen lässt. Auch wenn wirtschaftliche Überlegungen bei der Suche nach - oder der Schaffung - einer geeigneten Einrichtung nur eine untergeordnete Rolle spielen dürfen, sind sie nicht ganz ausser Acht zu lassen (GEISER/ETZENSBERGER, a.a.O., N. 39 zu Art. 426 ZGB). Dies erschwert die Arbeit der KESB zusätzlich, was wiederum Auswirkungen auf den Zeitbedarf für die Einführung einer neuen Betreuungs- und Behandlungsform zeitigt.