B. Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Am 29. August 2017 erliess die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden einen Strafbefehl und sprach A. der groben Verletzung von Verkehrsregeln, begangen am 11. Juni 2017, für schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu Fr. 40.00. Ausserdem wurden ihm die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 290.00 auferlegt. Der Strafbefehl erwuchs anschliessend in Rechtskraft.