Im Zivilprozess steht es dem Beanspruchten zu, die Anspruchsgrundlage zu bestreiten. Die Wahrnehmung dieses Rechts hängt nicht vom übrigen Verhalten ab und steht somit auch Personen zu, deren Verhalten in spezifischen Punkten unmoralisch, unsittlich oder sogar widerrechtlich ist. Auch ein Lügner und Betrüger kann sich einem gegen ihn erhobenen zivilrechtlichen Anspruch widersetzen. Das Bestreiten der Anspruchsgrundlage hat dann zur Folge, dass der Ansprecher die Grundlage seiner Forderung mit dem erforderlichen Beweisgrad nachzuweisen hat. Dieser Beweisgrad ist nicht tiefer, wenn die Gegenpartei nicht integer ist.